Häufige Fragen

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LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen aller Altersklassen, vom Säugling bis ins hohe Erwachsenenalter, die Schwierigkeiten mit dem Sprechen, der Sprache, der Stimme oder dem Schlucken haben. Die Behandlung erfolgt in der Regel in Einzeltherapie.

Für die logopädische Behandlung brauchen Sie von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Facharzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Internist) eine ärztliche Verordnung.

Logopädische Leistungen sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Patient trägt den gesetzlichen Eigenanteil. Kinder und Patienten mit chronischen Erkrankungen sind von der Zuzahlung befreit.

In der Regel findet die Therapie in unseren Praxisräumen statt. Bei medizinischer Indikation kann Ihr Arzt eine ärztliche Verordnung mit Hausbesuch ausstellen. Dann findet die Therapie bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt.

Wir möchten Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail bei uns anzumelden. Da wir während einer Behandlung Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie uns bitte auf unserem Anrufbeantworter eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.

Wir rufen Sie sobald wie möglich zurück!

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden:

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

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